Wenn Sie noch kein Rückreisedatum angeben können, wird das Versicherungsende zunächst auf die Höchstversicherungsdauer festgesetzt. Eine Verkürzung (Mindestlaufzeit 2 Monate) oder ein Tarifwechsel in den unbefristeten Tarif ist jedoch jederzeit möglich. Ab einer Aufenthaltsdauer von über einem Jahr, benötigen Sie zur zusätzlichen Absicherung eine Pflegepflichtversicherung. Sie dient als Vorsorge für den Pflegefall.
Es wird zunächst Versicherungsschutz mit einer Laufzeit von 12 Monaten beantragt. Eine Verkürzung (Mindestlaufzeit 2 Monate) oder Verlängerung ist jedoch jederzeit möglich.
Das Versicherungsende wird zunächst auf die Höchstversicherungsdauer festgesetzt. Eine Verkürzung (Mindestlaufzeit 2 Monate) oder ein Tarifwechsel in den unbefristeten Tarif ist jedoch jederzeit möglich. Ab einer Aufenthaltsdauer von über einem Jahr, benötigen Sie zur zusätzlichen Absicherung eine Pflegepflichtversicherung. Sie dient als Vorsorge für den Pflegefall.