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Bei Abschluss der Versicherung nach Einreise beträgt die allgemeine Wartezeit 3 Monate. Die Wartezeit kann erlassen werden, wenn die Versicherung in direktem Anschluss an eine Vorversicherung abgeschlossen wird.
Sie reisen nach Studienbeginn ein? Die Versicherung beginnt in dem Fall mit dem Einreisedatum.